AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma H.-W. Faraguna GmbH, Erlenstraße 16, 46149 Oberhausen
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse mit unseren Kunden. Deren AGB
finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Wir sind nur bereit, auf der Grundlage unserer AGB vertragliche Bedingungen einzugehen.
Bei ständiger Geschäftsbeziehung gelten unsere AGB auch dann, wenn sie nicht erneut zur Vertragsgrundlage erhoben werden.
- Die zu vermietenden Gerätschaften werden dem Kunden in mangelfreiem Zustand überlassen. Er hat sich mit der Besitzeinräumung vom ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes zu überzeugen. Etwaige Mängel hat er der Firma Faraguna GmbH unverzüglich schriftlich oder per Telefax, E-mail oder auf ähnliche Weise mitzuteilen.
Verspätete Mängelrügen berechtigen nicht zur Mietzinsminderung oder zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. In diesem Fall trifft den Kunden die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei der Besitzüberlassung vorhanden war.
Firma Faraguna GmbH wird berechtigte Mängel unverzüglich beseitigen. Ist dies nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu verwirklichen, ist Firma Faraguna GmbH berechtigt, dem Mieter ein gleichwertiges Mietgerät zur Verfügung zu stellen.
- Der Mieter ist verpflichtet die Gerätschaften bestimmungsgemäß einzusetzen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
Der Mieter haftet für von Ihm zu vertretende Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgegenstandes.
Mit Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter den Mietgegenstand im gleichermaßen einwandfreien Zustand zurückzugeben, wie er ihn übernommen hat.
Stellt sich nach der Rückgabe des Mietgegenstandes heraus, dass dieser nicht in vertragskonformen Zustand zurückgegeben worden ist,
so ist die Firma Faraguna GmbH berechtigt, den Mietgegenstand sofort selbst oder durch Dritte zu reparieren und dem Kunden die durch
die Reparatur entstandenen und entstehenden Kosten aufzugeben.
- Es gelten grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten. Die Mehrwertsteuer und sämtlichen Nebenleistungen werden gesondert
berechnet.
Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, ist der Mietzins im voraus mit Übermittlung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind stets innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zahlbar.Erfüllung des Mietzinsanspruches tritt erst mit Gutschrift auf dem Konto der Firma Faraguna GmbH ein.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde mindestens 8 % Jahreszinsen, sofern die Firma Faraguna GmbH keinen höheren Zinsschaden nachweist.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Mietzinsforderungen einschließlich der Nebenleistungen aufzurechnen oder ein Z
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, sofern der Gegenanspruch nicht rechtskräftig tituliert oder von der Firma Faraguna GmbH
anerkannt worden ist.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Firma Faraguna GmbH sowie deren Verpfändung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Feuer, Diebstahl und Maschinenbruch zum Neuwert zu versichern. Die
Besitzüberlassung erfolgt Zug-um-Zug gegen Nachweis der Versicherung. Die Firma Faraguna GmbH kann ansonsten die Vermietung ihrer Gerätschaften vom Abschluss einer Versicherung, mit der die Risiken Feuer, Diebstahl und Maschinenbruch versichert sind, mit einer Selbstbeteiligung bis 10.250 € auf Kosten des Kunden abhängig machen. In diesem Fall kann die Firma Faraguna GmbH vor Übergabe des Mietgegenstandes die Sicherstellung der Selbstbeteiligung verlangen, sei es durch Gestellung einer Bankbürgschaft, sei es durch Zahlung einer entsprechenden Kaution.
- Mit Beendigung der Mietzeit ist der Kunden verpflichtet, den Mietgegenstand zurückzugeben. Er haftet für denjenigen Schaden, welcher der Firma Faraguna GmbH durch entsteht, dass der Mietgegenstand nicht rechtzeitig in Ihren Besitz zurückgelangt ist.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände durch geeignete Fachkräfte bedienen zu lassen und die Betriebsanweisungen, die vorgegebenen Betriebsstoffe und Reinigungsmittel zu beachten. Außerhalb der Einsatzzeiten der Gerätschaften sind diese gegen Witterungseinflüsse zu schützen und ausreichend zu bewachen.
Vom Hersteller vorgeschriebene Wartungen am Mietgegenstand hat der Mieter unter Übernahme etwaiger Kosten durchzuführen. Und die dazu erforderlichen Meldungen der Firma Faraguna GmbH umgehend zugehen zu lassen.
- Bei einer fest vereinbarten Mietzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt vorbehalten.
Die Firma Faraguna GmbH ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen säumig geworden ist und/oder den Mietgegenstand entgegen der vereinbarten Nutzungsart, Einsatzmöglichkeit,
Betriebsbereitschaft und Schutzvorschriften hält oder einsetzt.
- Die Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte (ausgenommen weisungsgebundenes Personal des Mieters) ist unzulässig.
Der Einsatz des Mietgegenstandes darf nur in der BRD erfolgen. Wird der Mietgegenstand zur Erfüllung von Leistungen eingesetzt, welche ein Dritter dem Kunden in Auftrag gegeben hat, so trifft der
Kunde seine Zahlungsansprüche gegenüber dem Dritten mit Abschluss des Mietvertrages in Höhe der Mietzinsforderung, etwaiger
Ansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgegenstandes oder Schadensersatz sowie aller sonstigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit der Firma Faraguna GmbH an diese sicherungshalber ab, welche die Abtretung annimmt. Die Firma
Faraguna GmbH ist berechtigt, dem Dritten die Sicherungsabtretung anzuzeigen.
- Bei der Anmietung von Gerätschaften mit Bedienungspersonal der Firma Faraguna GmbH, sind Einsatzzeiten außerhalb der
werktäglichen Arbeitszeiten von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens besonders zu vereinbaren. Für die Einhaltung der erforderlichen
Schutzvorkehrungen am Einsatzort ist der Kunde verantwortlich.
Da der Fahrer, der Gerätschaft weisungsgebunden gegenüber dem Kunden ist, muss der Kunde bei verursachten Schäden eine
Selbstbeteiligung von 1.500,- € bei Schäden, die nicht den Mietgegenstand betreffen, zahlen.
- Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen.